Neue Covid Regelung

Mit Inkrafttreten der neuen 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung entfällt die 2G- und 3G-Regelung für Beherbergungen.

Sogenannte „Basisschutzmaßnahmen“ in bestimmten Bereichen und allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen bleiben weiter empfohlen.

Hierzu zählen insbesondere die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen.

Wir haben erfolgreich ein erweitertes Hygienekonzept eingeführt und werden es weiterhin für unsere gemeinsame Gesundheit umsetzen.