Wir dürfen ab heute den Beherbergungsbetrieb wieder eröffnen unter den Beherbergungsvorgaben seitens des bayerischen Staatsministeriums mit der Beachtung der aktuellen Inzidenzentwicklung und Berücksichtigung der Hygienemaßnahmen.
Bei einer Inzidenz von unter 50 entfallen die negativen Test Nachweise bei Ihrer Anreise und während Ihres Aufenthalts.
Bei einer Inzidenz über 50 besteht für alle Gäste bei Ankunft in unserer Unterkunft ein negativer Testnachweis und danach alle 48 Stunden eine Testpflicht vor Ort.
Anerkannt wird hierbei:
– Ein vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest, Selbsttest oder PCR-Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Ergebnis.
Ein Selbsttest muss unter Aufsicht von uns als Gastgeber oder einer von uns beauftragten Person vorgenommen werden.
Bei positivem Selbsttest muss sich die betroffene Person isolieren und einen PCR Test vornehmen.
– Vollständig Geimpfte (abschließende Impfung vor mind. 14 Tagen) oder
– Genesene (mind. 28 Tage und max. 6 Monate alter positiver PCR-Test) und
– Kinder vor dem 6. Geburtstag sind von den Testpflichten ausgenommen.
Überschreitet in unserem Berchtesgadener Landkreis die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 100, so treten die verfügten Lockerungen und Öffnungen ab dem übernächsten darauf folgenden Tag, also insgesamt den fünften Tag, außer Kraft.
Es dürfen dann nur noch Angebote für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Maßgeblich für uns ist auch hier die Bekanntmachung der Kreisverwaltungsbehörde.
Teststationen sind alternativ auch vor Ort verfügbar.
Natürlich wird 2021 für alle Beteiligten ein weiteres besonderes Jahr und unser allgemeines Urlaubserlebnis mit etwas Mehraufwand, Achtsamkeit und sicherlich auch mit Ungewissheit verbunden. Jedoch sollten wir gemeinsam nach vorne blicken und die schönen Momente intensiver erleben.
Wir freuen uns auf unsere Gäste und auf all die gemeinsamen Erfahrungen.